


Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände ist die
Kenntnis der genauen Lage des Gebäudes erforderlich. Grenzverletzungen führen
zu Nachbarschaftsstreitigkeiten und können überdies teuer werden. Durch die
Beauftragung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs übertragen
Sie Ihre persönliche Bauherrenhaftung auf uns.
Und: die genaue Kenntnis der Gebäudelage gewährleistet einen exakten Bodenaushub,
so dass nicht mehr Entsorgungskosten anfallen als nötig.
Wir führen folgende Arbeiten für Sie aus:





x = 262
y = 45
x = 384
y = 45
x = 439
y = 45
x = 561
y = 45
x = 616
y = 45
x = 732
y = 45
x = 5
y = 222
x = 220
y = 220
x = 780
y = 220
x = 965
y = 220
x = 5
y = 505
x = 220
y = 505
x = 768
y = 505
x = 995
y = 505